Energiegenossenschaft Fürth eG
 
Die Nahwärme




Unser Info-Flyer 2024

 





Fahrplan zum Nahwärmeabschluss
Fahrplan zum Nahwärmeanschluss.pdf (486.39KB)
Fahrplan zum Nahwärmeabschluss
Fahrplan zum Nahwärmeanschluss.pdf (486.39KB)
Neue Flyer und Infos der Energiegenossenscaft
Hier finden sie alle Informationen
Energiegen_Flyer_Jan2023.pdf (1.6MB)
Neue Flyer und Infos der Energiegenossenscaft
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Energiegen_Flyer_Jan2023.pdf (1.6MB)
Weiter Informationen zum Heizungstausch
Energiegen_Flyer_TdoT2021_11102021.pdf (197.74KB)
Weiter Informationen zum Heizungstausch
Energiegen_Flyer_TdoT2021_11102021.pdf (197.74KB)

 

Info zum Ausbauprogramm
Ausbauprogramm Nahwärme Fürth.pdf (55.61KB)
Info zum Ausbauprogramm
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Wenn sie mit Öl heizen, müssen Sie eine CO2-Aufschlag zahlen ---> Mit Nahwärme zahlen sie KEINEN Aufschlag
 – denn Öl stößt mit rund 266 Gramm CO2 pro kWh viel klimarelevantes Gas aus.
Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh (entspricht~2.000 Liter Heizöl) sind das 5,3 Tonnen CO2. 

Folglich müssten Sie im Jahr 2021 rund 158 Euro mehr bezahlen. Und bis 2025 wären es dann 348 Euro.

Heizöl wird ab 2021 immer teurer durch den CO2 Aufschlag. Heizöl wird ab 2021 immer teurer durch den CO2 Aufschlag.
BAFA Förderübersicht
Hier können sie sich informieren über die Fördermöglichkeiten
beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten_km.pdf (523.41KB)
BAFA Förderübersicht
Hier können sie sich informieren über die Fördermöglichkeiten
beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten_km.pdf (523.41KB)
Unser neuer Nahwärmeflyer
Der neue Nahwärme-Flyer März 2021
Energiegenossenschaft_Flyer.pdf (294.03KB)
Unser neuer Nahwärmeflyer
Der neue Nahwärme-Flyer März 2021
Energiegenossenschaft_Flyer.pdf (294.03KB)

Neue Energie für das Neue Jahr! BAFA startet Januar 2021 mit Umsetzung der BEG Einzelmaßnahmen

Ab 2021 bündelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die investiven Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden.

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, bündelt die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot. Dies umfasst u. a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). Mit der BEG sollen die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spürbar verstärkt, bestehende Hemmnisse beseitigt und die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter gesteigert werden.

Jeder Fördertatbestand wird sowohl als Zuschuss- wie auch als Kreditförderung angeboten. Die Zuschüsse können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Kreditvariante wird durch Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) in Zusammenarbeit mit den Hausbanken umgesetzt.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht aus drei Teilprogrammen die jeweils in der Zuschuss- und Kreditvariante angeboten werden:

1.    Wohngebäude (BEG WG)

2.    Nichtwohngebäude (BEG NWG)

3.    Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zum 2. Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Einzelmaßnahmen sind solche, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Bei den Teilprogrammen BEG WG und BEG NWG werden systemische Maßnahmen gefördert, die ein Gebäude insgesamt auf einen Effizienzhausstandard bringen.

Gefördert werden anteilig an den förderfähigen Kosten:

·       Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern) mit 20 Prozent,

·       Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) mit 20 Prozent,

·       Erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) mit 20 bis 45 Prozent,

·       Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit bis zu 45 Prozent,

·       Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen) mit 20 Prozent,

·       sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home).